Beitragsordnung
des Gefilte Fest Dresden e.V.
Beschlossen auf der Gründungsversammlung am 5.3.2015 in Dresden.
Kontodaten ergänzt am 1.12.2015
Präambel
Bei allen Bezeichnungen, die auf Personen bezogen sind, meint die gewählte Formulierung beide Geschlechter, auch wenn aus Gründen der leichteren Lesbarkeit die männliche Form steht.
§ 1 Grundsatz
Diese Beitragsordnung ist nicht Bestandteil der Vereinssatzung. Sie regelt die Beitragsverpflichtungen der Mitglieder sowie die Gebühren und Umlagen. Sie kann nur von der Mitgliederversammlung des Vereins geändert werden.
§ 2 Beschlüsse
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Die Mitgliederversammlung beschließt die Höhe des Beitrags, die Aufnahmegebühr und Umlagen. Der Vorstand legt die Gebühren fest.
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Die festgesetzten Beträge werden Fälligkeitstag des folgenden Jahres erhoben, in dem der Beschluss gefasst wurde. Durch Beschluss der Mitgliederversammlung kann auch ein anderer Termin festgelegt werden.
§ 3 Beiträge
Status | Mitegliedschaftsform | Beitrag/a in € |
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4 | Fördermitglied | ab 200,00 |
3 | Ehrenmitglied | 0,00 |
1 | Ordentliches Mitglied | 24,00 |
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Jedes Mitglied hat das Recht beim Vorstand einen Antrag auf Ermäßigung des Mitgliedsbeitrags zu stellen. Der Vorstand entscheidet abschließend.
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Die Fälligkeit ist der 1. Januar oder der erste darauf folgende Bankarbeitstag eines jeden Kalenderjahres für das beginnende Jahr.
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Für die Beitragshöhe ist der am Fälligkeitstag bestehende Mitgliederstatus maßgebend.
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Der Vorstand entscheidet über die Einstufung (Status) im Rahmen der von der Mitgliederversammlung vorgegebenen Beträge.
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Mitglieder sind verpflichtet persönliche Änderungen mit Auswirkungen auf den Status umgehend mitzuteilen.
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Der Mitgliedsbeitrag wird durch Einzugsermächtigung vom Bankkonto der Mitglieder abgebucht.
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Kosten, die durch fehlende Deckung oder Verzug der Zahlung auftreten, werden auf das Mitglied umgelegt.
§ 4 Gebühren
Die Beitrags-, Gebühren und Umlagenerhebung erfolgt durch Datenverarbeitung (EDV). Die personengeschützten Daten der Mitglieder werden nach dem Bundesdatengesetz gespeichert.
§ 5 Vereinskonto
Das Vereinskonto wird eingerichtet, sobald die Eintragung des Vereins im Vereinsregister erfolgt ist; die Streichung dieses Satzes und die Einfügung der Bankverbindung bedarf keines erneuten Beschlusses der Mitgliederversammlung.
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Bank: Ostsächsische Sparkasse Dresden
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IBAN: DE12 8505 0300 0221 0932 49
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BIC: OSDDDE81XXX
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Gläubiger-Identifikationsnummer im SEPA-Lastschriftverfahren: DE15ZZZ00001805645
Überweisung auf andere Konten sind nicht zulässig und werden nicht als Zahlungen anerkannt.
§ 6 Inkrafttreten
Die Beitragsordnung tritt mit ihrer Verabschiedung durch die Mitgliederversammlung am 5.3.2015 — frühestens jedoch nach erfolgter Eintragung der Vereins in das Vereinsregister — in Kraft.
Dresden, den 5.3.2015
Unterschriften der Gründungsmitglieder
im Original mit Anschrift und Geburtsdatum
in alphabetischer Reihenfolge
Nils Brabandt
Petrina Delivani
Daniela Larsen
Kai Lautenschläger
Valentina Marcenaro
Alexander Nachama
Nazanin Zandi
Ergänzung der Kontodaten am 1.12.2015 durch Kai Lautenschläger